Ratgeber im Trauerfall

Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge zu treffen sind. Mit der folgenden Kurzbeschreibung soll eine Übersicht über die wichtigsten Schritte gegeben werden.

Totenbeschau

Jede verstorbene Person ist vor der Bestattung der Beschau durch den Totenbeschauer zu unterziehen. Der Totenbeschau unterliegen auch Tot- und Fehlgeburten. Bei Eintritt des Todes in einer Wohnung, Pflegeheim ist der für die Totenbeschau zuständige Arzt unverzüglich zu verständigen. In der Regel wird im Bereich der Stadtgemeinde Stockerau die Totenbeschau von Stadtarzt Herr Dr. Baradar und Herr Dr. Gleirscher durchgeführt. Die Totenbeschau hat ehestmöglich, jedenfalls aber binnen 24 Stunden zu erfolgen. Bis zur Vornahme der Totenbeschau ist die verstorbene Person in unveränderter Lage am Sterbeort zu belassen. Der Totenbeschauarzt benötigt vom behandelnden Hausarzt einen Behandlungsschein. Dieser kann bei der Bestattung abgegeben werden. (wenn der Hausarzt einer der Stadtärzte ist, wird kein Behandlungsschein benötigt). Bei einem Todesfall im Krankenhaus wird die Totenbeschau von der Anstaltsleitung veranlasst.
Achtung: Die Freigabe zur Beerdigung erfolgt im Krankenhaus nicht durch die jeweilige Station, sondern durch die Pathologie und kann einige Tage dauern. Das Bestattungsunternehmen erledigt für Sie die für die Freigabe notwendigen Anfragen. Im Falle des Auffindens einer verstorbenen Person ist beim nächsten Sicherheitsorgan (Polizei), das die weiteren Schritte einzuleiten hat, Anzeige zu erstatten.

Abholung

Die Abholung der verstorbenen Person durch die Bestattung kann erst nach durchgeführter Totenbeschau, bzw. in speziellen Einzelfällen auch schon nach der Todesfeststellung durch den Arzt oder Ärztin oder durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes erfolgen.
Es muss eine schriftliche Todesfeststellung durch einen Arzt vorhanden sein.

Die Bestattung Stockerau erreichen Sie persönlich

Büro Schießstattgasse 115
Montag bis Freitag 8:00-14:00 Uhr
oder unter telefonischer Terminvereinbarung.

Telefonisch rund um die Uhr unter +43 2266 6952400 erreichbar.

Aufgaben der Bestattung

Die Aufgaben der Bestattung bestehen darin, die Verstorbenen abzuholen, Särge und Trauerwaren in verschiedenen Ausführungen bereitzustellen, sowie Trauerfeiern abzuhalten und den Kondukt zur Grabstätte zu geleiten. Weiters gehört auch die künstlerische Ausgestaltung der Aufbahrung und der Trauerfeier mit Musikdarbietungen dazu und die Vermittlung, wie Druck der Parten, Trauerbilder und Danksagungen. Besorgung der Sterbeurkunden und Überführungspapiere, sowie die Überführungen und Exhumierungen von Verstorbenen.

Was tun bei einem Todesfall?

Es ist ratsam, alle persönlichen Dokumente der/des Verstorbenen, sowie eventuell vorhandene Versicherungsunterlagen vorzubereiten und zur Anmeldung des Todesfalles mitzubringen. Wenn eine Grabstelle bereits vorhanden ist, soll die Grabadresse mitgebracht werden.

 

Zum Aufnahmegespräch benötigen wir:

  • Angaben über den/die Verstorbene/n: Geburts- und Sterbedatum und –ort, Konfession,
  • Familienstand, letzte Wohnadresse
  • Daten des Auftraggebers (Anschrift, Telefonnummer)
  • Grabnummer oder zumindest Ortsbeschreibung der Grabstelle, eventuell Letzter Verstorbener(e)
  • Falls gewünscht: Foto für Parte oder Sterbebilder
  • Wieviele Parten werden Sie benötigen?
  • Haben Sie musikalische Wünsche für die Trauerfeier?
  • Falls vorhanden: Versicherungspolizzen (Wiener Verein)

 

Zur Ausstellung der amtlichen Sterbeurkunde des Sterbeortes werden folgende Dokumente des/der Verstorbenen beim Standesamt benötigt.

  • Geburtsurkunde (vor 1.1.1939: „Geburts- und Taufschein“)
  • Bei Verheirateten Heiratsurkunde (vor 01.08.1938: „Trauungsschein“)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (wenn nicht vorhanden Auszug aus der Heimatrolle, Bericht, Heimatschein ausgestellt ab 13.03.1938)
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
  • Bei Verwitweten: Sterbeurkunde des/der Verstorbenen
  • Totenbeschaubefund (2-fach) vom Beschauarzt (Krankenhaus-od. Gemeindearzt) (Für Stockerau wird in der Regel von der Bestattung besorgt)
  • Behandlungsschein vom behandelnden Arzt (wenn der Hausarzt einer der Stadtärzte ist, wird kein Behandlungsschein benötigt)

 

In weiterer Folge benötigen wir:

  • Kleider für den/die Verstorbene/n (keine Schuhe)

Das Bestattungsunternehmen übernimmt

  • die Ausrichtung der Trauerfeier
  • die Überführungen von Verstorbenen
  • die Besorgung der nötigen Überführungspapiere
  • die Verständigung des Totenbeschauarztes
  • das Ankleiden, Einsargen und die Überführung zum Friedhof
  • die Benachrichtigung des zuständigen Pfarramtes
  • die Besorgung der Sterbeurkunden
  • die Verrechnung mit der Sterbeversicherung (Wiener Verein)

Das Bestattungsunternehmen berät

  • bei der Gestaltung der Trauerfeier
  • bei der Gestaltung von Parten, Trauerbilder und Danksagungen
  • bei der Auswahl des Sarges und der Urne
  • bei der Auswahl der Trauermusik
  • Für die Auswahl der Grabstätte ist die Friedhofverwaltung zuständig.

Verlassenschaftsabhandlung

Nach jedem Todesfall wird ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Das zuständige Gericht wird vom Standesamt automatisch verständigt und bestellt den nach Wohnort zuständigen Notar zum Gerichtskommissär. In dringenden Fällen kann der Notar von den Erben selbst aufgesucht werden. Ansonsten werden die Hinterbliebenen vom Notar zur Todfallsaufnahme bestellt.

Mitzubringen sind die Personaldokumente, sämtliche Rechnungen über die Bestattungskosten (Rechnung der Bestattung, aber auch zum Beispiel Blumen, Totenmahl, Friedhofsgebühren), Kosten eines Grabmales, Kosten die durch die letzte Krankheit verursacht wurden usw. Weiters müssen Name, Beschäftigung und Alter der nächsten Angehörigen angegeben und – falls vorhanden – ein Testament vorgelegt werden.