Der Gemeinderat der Stadt Stockerau beabsichtigt, in der im Februar 2026 stattfindenden Gemeinderatssitzung den Bebauungsplan abzuändern.
Der Entwurf über die Änderungspunkte wird gemäß § 33, Abs. 1, des NÖ. Raumordnungsgesetzes 2014, LGBl. 03/2015 i.d.g.F., durch 6 Wochen, das ist in der Zeit vom
29. Dezember 2025 bis 09. Februar 2026
im Gemeindeamt (Bauamt) zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagenfrist zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich Stellung zu nehmen.
Sie können in die Unterlagen innerhalb der Amtsstunden im Bauamt Einsicht nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen.
Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass diese in irgendeiner Form berücksichtigt wird.